Noch kein Probenbetrieb
21.05.2021 Wir haben unseren vorherigen Post gelöscht. Am heutigen Tag, 15:12 Uhr erreichte uns die Antwort-Mail, des Gesundheitsamtes, "dass derzeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2021 die Öffnung von Einrichtungen (z.B. Musikvereine, Laienorchester) und Aktivitäten, die der Freizeitgestaltung dienen, noch untersagt ist". Unser Hygienekonzept lag dem Gesundheitsamt am Montag, 17.05. zu Dienstbeginn vor... Eine gemeinsame Klärung bis Dienstag 25.05.